Nachdem die Frage von einer Mutter eines Rekruten, der am kommenden Donnerstag in Brannenburg öffentlich vereidigt werden soll, indirekt aufgeworfen wurde, sei hier darauf verwiesen, dass junge Soldat_innen de facto nicht verplichtet sind, ein Gelöbnis abzulegen. Im Gegensatz zur Situation beim Diensteid, der von Berufssoldat_innen abgelegt werden muss, hat eine Weigerung am Gelöbnis teilzunehmen, lediglich die Folge, dass in der Dienstzeit (also während acht Monaten Grundwehrdienst) keine Beförderung erlangt werden kann (Quelle: Wikipedia).
Dies wird auch in einem Videobericht von nn-online.de über das öffentliche Gelöbnis in Nürnberg herausgestellt:
Dazu thematisch Muss das sein? Öffentliches Gelöbnis in Brannenburg.“